Insolvenzverfahren für Unternehmen

Insolvenz eines Unternehmens – was zu beachten ist:

Der Insolvenzantrag kann vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger beim zuständigen lokalen Gericht gestellt werden. Das Unternehmen muss eine Vermögensaufstellung und eine Liste der Gläubiger vorlegen.

Insolvenzgericht:

Das Gericht prüft den Insolvenzantrag und ernennt im Falle einer Annahme den Insolvenzverwalter. Das Unternehmen kann selbst einen Insolvenzverwalter vorschlagen, dies muss jedoch im Antrag angegeben werden.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens:

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gemacht, wodurch der Schuldner vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt wird. Gläubiger können keine Vollstreckungen mehr einleiten.

Rolle des Insolvenzverwalters

Nachdem die Insolvenz des Unternehmens verkündet wird, übernimmt der Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen. Das pfändbare Vermögen wird beschlagnahmt und nur der Insolvenzverwalter kann darüber verfügen.

Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob das Unternehmen restrukturiert oder liquidiert wird. Im Falle einer Restrukturierung erstellt der Insolvenzverwalter einen Plan, der alle erforderlichen Maßnahmen zur Reorganisation des Unternehmens umfasst. Alternativ kann das Unternehmen verkauft werden und die Gläubiger werden aus dem Erlös aus der Veräußerung befriedigt. Wenn der Verwalter die Liquidation beschließt, kündigt er alle Verträge, und das Unternehmen wird nach Abschluss des Verfahrens aus dem Handelsregister gelöscht.

Insolvenz eines Unternehmens unter Eigenverwaltung

Als Alternative zur Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter kann das Unternehmen unter eigener Leitung weitergeführt werden. In diesem Fall übernimmt das Management die Führung des Unternehmens, während ein bestellter Aufseher die Umsetzung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen überwacht. Eine standardmäßige Zahlungsunfähigkeit ohne externe Kontrolle ist nicht möglich.

Risiken im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens

Die Insolvenz eines Unternehmens birgt Risiken auch für den Geschäftsführer. Dies gilt insbesondere für die verspätete Insolvenzanmeldung. Falls der Geschäftsführer den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt, kann er wegen der Verzögerung der Insolvenz angeklagt werden, auch wenn er dies nicht vorsätzlich getätigt hat. Manchmal kommt es vor, dass Geschäftsführer meinen, dass ein Weg besteht, das Unternehmen zu retten, obwohl diese Versuche unrealistisch sind.

Haftung des Geschäftsführers gemäß § 347 HGB:

Geschäftsführer haften nicht persönlich, solange sie ihren Pflichten eines sorgfältigen Geschäftsmanns gemäß § 347 des Handelsgesetzbuches (HGB) nachkommen. Falls sie dieser Pflicht nicht nachkommen, können sie mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Weitere Risiken für die GmbH: Standardmäßige Zahlungsunfähigkeit

Der öffentliche Ruf und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens leiden erheblich. Die Schulden des Unternehmens werden ins öffentliche Schuldenregister eingetragen, und jeder Interessierte kann dies einsehen. Zudem wird die Zahlungsunfähigkeit in der SCHUFA vermerkt, was den Geschäftsbetrieb des Unternehmens in den nächsten sieben Jahren erheblich einschränkt.

Alternativen zur Insolvenz von GmbH-Unternehmen

Die Zahlungsunfähigkeit ist eine unangenehme und langwierige Situation, die Geschäftsführer über Jahre hinweg belasten kann. Als Full-Service-Anbieter helfen wir bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit GmbH-Unternehmen und verhindern somit eine Insolvenz.

Wir bieten Lösungen wie Übernahme, Verkauf oder Liquidation der GmbH, die eine schnelle und klare Lösung des Problems für den Geschäftsführer ermöglichen und ihm die Konzentration auf neue Geschäftspläne ermöglichen. Alle unsere Lösungen sind gesetzeskonform, so dass weder Sie noch wir strafrechtlich verfolgt werden.

Übernahme einer GmbH anstelle einer Unternehmensinsolvenz

Wir übernehmen Ihre krisengeschüttelte oder insolvente GmbH. Nach der Übernahme wird ein neuer Geschäftsführer eingesetzt, wodurch Sie sofort von allen Verpflichtungen befreit sind. Sie müssen keine eidesstattliche Erklärung abgeben, es erfolgt kein Eintrag ins Schuldenregister und Ihre Kreditwürdigkeit wird nicht gefährdet.

Verkauf der GmbH als Lösung

Wir kaufen Ihre GmbH einschließlich aller Rechte und Pflichten, kümmern uns um alle weiteren Schritte, und Sie als Geschäftsführer sind sofort von allen Verpflichtungen befreit. Nach dem Verkauf der GmbH steht es Ihnen frei, einen neuen geschäftlichen Neuanfang zu machen.

Löschung der GmbH und Vermeidung der Insolvenz

Falls Sie wünschen, dass Ihr Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wird, kann dieser Prozess jahrelang dauern. Der Beginn des Löschverfahrens erfordert einen Gesellschafterbeschluss über die Auflösung des Unternehmens, gefolgt von der Liquidation und einer einjährigen Sperrfrist.

Neben dem langwierigen Prozess können auch hohe Kosten entstehen. Wir bieten eine schnellere und günstigere Alternative – die Umwandlung der GmbH in eine andere Rechtsform oder den Verkauf des Unternehmens als leere Hülle. Diese Optionen ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Lösung des Problems.

Hilfe bei der Unternehmensinsolvenz in Berlin und deutschlandweit

Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Dienstleistungen und helfen Ihnen, eine Insolvenz zu vermeiden. Unsere Kunden können sicher sein, dass wir ihr Unternehmen übernehmen und sie von weiteren Verantwortungen befreien. Nehmen Sie unsere Erfahrung und die Fachkompetenz unserer Unternehmensberater, Anwälte und Steuerberater in Anspruch.

Bewahren Sie Ihren öffentlichen Ruf und Ihre Kreditwürdigkeit

Anstatt auf eine Unternehmensinsolvenz zuzusteuern, sollten Sie den Verkauf, die Schließung oder die Übernahme Ihrer GmbH in Erwägung ziehen, mit unserer Unterstützung. Auf diese Weise können Sie strafrechtliche Folgen wegen verspäteter Insolvenzanmeldung und mögliche Klagen wegen der persönlichen Haftung vermeiden.

Schnell und effizient helfen wir Ihnen bei Problemen im Zusammenhang mit einer GmbH in Berlin und deutschlandweit. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Beratung für Unternehmen im Falle einer Insolvenz

Aktuelle Unternehmensinsolvenz als Problemlösung?

Beratung für Unternehmen im Falle der Zahlungsunfähigkeit: Ist die aktuelle Unternehmensinsolvenz die richtige Lösung? Oder gibt es andere Optionen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder bereits insolvent ist?

Wir sind Experten für die Beratung von Unternehmen in Krisensituationen und helfen Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden. Besonders konzentrieren wir uns auf GmbH-Probleme, bieten aber auch Hilfe für andere Rechtsformen.

Ist der Unternehmenskonkurs immer die richtige Lösung? Wenn ja, mit welcher Strategie? Bestehen auch andere Möglichkeiten und wie sehen diese aus? Unser umfassender Artikel bietet Empfehlungen für Unternehmen in Insolvenzsituationen. Es wird uns eine Freude sein, Sie persönlich zu beraten und Ihre spezifische Situation zu analysieren.

Insolvenzberatung

Mit unserem Unternehmensberater und einem Netzwerk von Anwälten und Steuerberatern finden wir eine Lösung für Ihre Probleme. In den letzten Jahren haben wir vielen Kunden in Berlin und deutschlandweit gezeigt, wie sie sich aus einer Krise befreien können.

Insolvenzberatung – Berlin und deutschlandweit: Pro und Contra

Vor Ihnen steht eine wichtige Entscheidung, denn sowohl die Unternehmensinsolvenz als auch die Entscheidung, ihn zu vermeiden, haben weitreichende Konsequenzen. Gibt es einen Mittelweg? Ja, aber wir werden ihn Ihnen später vorstellen. Einer Analyse Ihrer Situation geht die Entscheidung über die Vor- und Nachteile des Insolvenzverfahrens nach dem InsO-Gesetz voraus.

An dieser Stelle bieten wir nur Informationen, während wir erst nach einer detaillierten Analyse Ihrer Situation Empfehlungen geben können.

Vorteile der Unternehmensinsolvenz

Einer der Vorteile der Unternehmensinsolvenz ist, dass Sie langwierige außergerichtliche Vergleiche mit den Gläubigern vermeiden. Schuldentilgungsverträge können Sie je nach Höhe der Schulden zehn oder zwanzig Jahre begleiten. Mit der Unternehmensinsolvezn übernimmt der Insolvenzverwalter die Kontrolle und erstellt einen Plan. Eine Umstrukturierung kann eine Option sein und Ihnen die Möglichkeit bieten, das Unternehmen wieder auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Nachteile der Unternehmensinsolvenz

Die Insolvenz eines Unternehmens lässt jedoch wenig Spielraum für zukünftige Pläne. Sie werden in das Schuldenregister und die SCHUFA eingetragen, und die Insolvenzmeldung wird öffentlich zugänglich gemacht. Dies kann bedeuten, dass Sie „gekennzeichnet“ sind, da Ihr Ruf geschädigt ist, was es erschweren kann, neue Geschäftschancen zu finden.

Schlussfolgerung zur Insolvenz eines Unternehmens

Die Insolvenz eines Unternehmens hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Unsere Empfehlung kann erst nach einer Analyse Ihrer Situation erfolgen. Die Beratung zur Zahlungsunfähigkeit bieten wir persönlich an, mit detaillierten Kenntnissen über Ihren Fall.

Ziele der standardmäßigen Insolvenz

Die standardmäßige Insolvenz eines Unternehmens, auch als Unternehmensinsolvenz bekannt, hat drei Hauptziele: Schuldentilgung, mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs und Schutz vor Zwangsvollstreckungen. Die Unternehmensinsolvenz dauert zwischen drei und sechs Jahren, danach erfolgt die Befreiung von den Restschulden.

Beispiel:

Das Unternehmen schuldet 50.000 Euro und kann die Schulden nicht selbst begleichen. Wurden während des Insolvenzverfahrens 25.000 Euro gezahlt, können die verbleibenden 25.000 Euro erlassen werden.

Die Restschuldbefreiung erfolgt:
  • wenn nach 3 Jahren 35 % der Schulden und alle Verfahrenskosten beglichen wurden

  • wenn nach 5 Jahren alle Verfahrenskosten gedeckt sind

  • nach 6 Jahren, unabhängig von der Tilgung der Schulden oder Verfahrenskosten

Es ist also möglich, dass die Schulden erlassen werden, selbst wenn der Schuldner keinen Cent zahlen kann.

Was wir für Sie in Bezug auf die Insolvenz eines Unternehmens tun können

Bevor wir Alternativen zur Insolvenz vorstellen, möchten wir anführen, wie wir als Ihre Berater bei der Insolvenz helfen können:

  • Krisenberatung: Wir analysieren, wie es zur Krise kam und ob es einen Weg gibt, diese ohne Insolvenz zu überwinden.

  • Finanzberatung: Wir konzentrieren uns auf die Geschäftsführer von GmbH-Unternehmen in Krisensituationen. Wir prüfen, ob Ihr Privatvermögen geschützt ist und ob Sie als Geschäftsführer haftbar gemacht werden können.

  • Haftungsrisiken: Wir weisen auf oft unbekannte Risiken im Zusammenhang mit der Haftung im Insolvenzfall und den strafrechtlichen Folgen hin.

  • Persönliche Beratung: Wir prüfen, ob der Standardweg der Insolvenz der richtige ist oder ob es Alternativen gibt.

 

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